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Regelbelehrung Billard
20. Juli / 14:00 - 16:00

Regelbelehrung im BULL durch Susi
Wissenswertes:
Die Spielberechtigung der Sportlerinnen und Sportler ist die Grundvoraussetzung für die Teilnahme am Liga- und Einzelspielbetrieb des BVBW. Also quasi die “Lizenz zum Mitmachen”.
Die Berechtigung zur Teilnahme am Spielbetrieb ergibt sich aus mehreren Handlungen: Aktivmeldung durch den Verein, fristgerechtes Einreichen ordnungsgemäß ausgefüllter und eigenhändig unterschriebener Formulare, der Bestätigung der Aktivmeldung durch den BVBW sowie einer Regelbelehrung mit optionaler Prüfung.
Neueinsteiger in den Liga- oder Einzelspielbetrieb dürfen in ihrer ersten Saison ohne die vorgeschriebene Regelbelehrung am Spielbetrieb teilnehmen. Wird im Rahmen einer Regelbelehrung eine erfolgreiche Regelprüfung abgeleistet, dann wird die nächste Regelbelehrung erst wieder in vier Jahren fällig. Ohne diese Regelprüfung muss die Sportlerin / der Sportler jedes Jahr an einer Regelbelehrung teilnehmen.
Quelle: Billard Verband Baden-Württemberg